Die frühe Phase des Kinderlebens gehört zu den prägendsten Lebensabschnitten überhaupt und ist eine wichtige Zeit, um eine intensive Bindung aufzubauen. Die Elternteilzeit ist eine tolle Alternative zur Vollzeit. Sie erlaubt Müttern und Vätern Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Es können weniger Stunden gearbeitet und die Arbeitszeiten anders gelegt werden. Im Gegensatz zu einer „normalen“ Teilzeit hat der Arbeitnehmer nach Ablauf der Elternteilzeit auch wieder einen Anspruch auf die ursprünglich vertraglich festgelegte Arbeitszeit. Außerdem besteht während dieser Zeit ein besonderer Kündigungsschutz.
Der Gesetzgeber sieht für die Elternteilzeit eine Dauer von insgesamt 36 Monaten vor. Davon müssen mindestens 12 Monate vor dem dritten Geburtstag des Kindes liegen. Der Umfang und die Dauer der Teilzeit können individuell festgelegt werden. Auf Elterngeld besteht zwar weiterhin ein Anspruch, aber die Vergütung der Teilzeittätigkeit wird angerechnet.
Unter welchen Voraussetzungen ist Elternteilzeit möglich?
Damit dieses Betreuungsmodell greifen kann, muss der Arbeitsplatz teilzeitgeeignet sein und das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechungen länger als sechs Monate bestehen. Die Wochenarbeitszeit liegt in der Teilzeit zwischen 15 und 32 Stunden. Wie die Teilzeit in Art und Umfang gestaltet werden kann, bedarf der Abstimmung mit der Geschäftsleitung. Eine frühzeitige Absprache ebnet da den Weg besonders im Hinblick darauf Problemen vorzubeugen. Wichtig ist außerdem, dass die Teilzeit rechtzeitig schriftlich beantragt wird. Die Fristen liegen bei 7 Wochen, wenn das Kind jünger als 3 Jahre ist und bei 13 Wochen, wenn das Kind zwischen 3 und 8 Jahre alt ist.
Bei KALLFASS wurde dieses Betreuungsmodell bereits mehrfach umgesetzt und sogar Mitarbeiter in leitenden Positionen konnten Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Das A und O ist eine gute Planung und die Einhaltung von Absprachen. Dann klappt es auch mit der Elternteilzeit.
Quelle Bilder: Kallfass