Elternzeit

Sich Zeit für den Nachwuchs nehmen und trotzdem beruflich am Ball bleiben. Bei KALLFASS können Mütter und Väter dazu in Abstimmung mit der Geschäftsleitung in Elternteilzeit gehen. Umfang und Dauer der Teilzeit kann individuell festgelegt werden. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Dauer von insgesamt 36 Monaten vor. Davon müssen...
Kallfass Elternzeit

Sich Zeit für den Nachwuchs nehmen und trotzdem beruflich am Ball bleiben. Bei KALLFASS können Mütter und Väter dazu in Abstimmung mit der Geschäftsleitung in Elternteilzeit gehen. Umfang und Dauer der Teilzeit kann individuell festgelegt werden. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Dauer von insgesamt 36 Monaten vor. Davon müssen mindestens 12 Monate vor dem dritten Geburtstag des Kindes liegen. Auf Elterngeld besteht weiterhin ein Anspruch, aber die Vergütung der Teilzeittätigkeit wird angerechnet!

Voraussetzungen

  • Das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate.
  • Die Wochenarbeitszeit liegt in der Teilzeit zwischen 15 und 32 Stunden.
  • Der Arbeitsplatz muss teilzeitgeeignet sein.
  • Schriftliche Mitteilung mit Beginn und Ende der Teilzeitbeschäftigung
  • Einhaltung der Mitteilungsfrist von 7 Wochen (Kind ist jünger als 3 Jahre) bzw. 13 Wochen (Kind ist zwischen 3 und 8 Jahre alt).
  • Auf Elterngeld besteht weiterhin ein Anspruch, aber die Vergütung der Teilzeittätigkeit wird angerechnet!